Eickener Str. 30,  41061 Mönchengladbach Immobilien  .  Beratung  .  Dienstleistung Immer wieder taucht bei unseren Kunden die Frage auf, ob man einen Makleralleinauftrag abschließen soll oder nicht ? Hier dazu einige Bemerkungen: Der Makleralleinauftrag  Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden. Risiken ohne Makleralleinauftrag  Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Es besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung und Immobilienportalen mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen. Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierter werdenden Materie niemand leichtfertig verzichten. Sie haben Fragen zum Makleralleinauftrag oder zu anderen Themen rund um die Immobilie oder der Vermarktung rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular wir sind gerne für Sie da...! Auch Samstags und Sonntags Hohmann & Gutmann