Eickener Str. 30, 41061 Mönchengladbach
Immobilien . Beratung . Dienstleistung
Immer wieder taucht bei unseren Kunden die Frage auf, ob man einen
Makleralleinauftrag abschließen soll oder nicht ? Hier dazu einige Bemerkungen:
Der Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu
intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten
Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene
Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der
Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei
einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine
Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines
Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen
Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann
einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Es besteht die
Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten"
wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der
gleichen Zeitung und Immobilienportalen mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit
unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht
des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei
der immer komplizierter werdenden Materie niemand leichtfertig verzichten.
Sie haben Fragen zum Makleralleinauftrag oder zu anderen Themen rund um die
Immobilie oder der Vermarktung rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser
Kontaktformular wir sind gerne für Sie da...! Auch Samstags und Sonntags
Hohmann & Gutmann